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Was ist das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)?

Das BFSG setzt den European Accessibility Act in Deutschland um. Der Artikel erklärt digitale Pflichten, betroffene Unternehmen und Prüfung.

Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) setzt den European Accessibility Act in Deutschland um und verpflichtet bestimmte Anbieter ab dem 28. Juni 2025 zu barrierefreien Produkten und Dienstleistungen. Für Websites ist vor allem relevant, ob sie Teil einer betroffenen digitalen Dienstleistung sind.

Wen betrifft das BFSG?

Das BFSG gilt nicht automatisch für jede einfache Unternehmenswebsite. Relevant sind vor allem bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter E-Commerce-Dienste, Bankdienstleistungen, elektronische Kommunikationsdienste, E-Books, bestimmte Hardware und Selbstbedienungsterminals.

Für Unternehmen bedeutet das: Sie sollten prüfen, ob ihr digitales Angebot unter den Anwendungsbereich fällt. Ein Online-Shop, eine Buchungsstrecke oder ein digitaler Vertragsabschluss ist anders zu bewerten als eine rein informative B2B-Website. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung, ist aber ein wichtiger Startpunkt für die technische Planung.

Zusätzlich können Ausnahmen, Übergangsregelungen und Sonderfälle relevant sein. Deshalb sollte die Prüfung nicht nur aus einer technischen Checkliste bestehen. Geschäftsmodell, Zielgruppe, Art der Dienstleistung, bestehende Verträge und geplante Änderungen können die Bewertung beeinflussen.

Welche Anforderungen stehen dahinter?

Das BFSG selbst verweist nicht einfach nur auf eine einzelne Checkliste. In der Praxis orientieren sich digitale Anforderungen häufig an etablierten Standards wie den WCAG und an europäisch harmonisierten Normen. Für Websites und Webanwendungen ist deshalb meist die Frage entscheidend, ob Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust umgesetzt sind.

Dazu gehören unter anderem Tastaturbedienbarkeit, ausreichende Kontraste, zugängliche Formulare, klare Fehlermeldungen, semantische Struktur, verständliche Navigation und Kompatibilität mit assistiven Technologien.

Für digitale Angebote ist wichtig, dass Barrierefreiheit nicht nur die sichtbare Oberfläche betrifft. Auch PDF-Dokumente, Registrierungsprozesse, Zahlungsstrecken, Kontobereiche, E-Mail-Benachrichtigungen oder Supportwege können Teil der Nutzererfahrung sein. Unternehmen sollten deshalb ganze Prozesse betrachten.

Welche Risiken entstehen bei Nichtbeachtung?

Das BFSG sieht Marktüberwachung und mögliche Maßnahmen gegen nicht konforme Angebote vor. Für Unternehmen sind aber nicht nur Sanktionen relevant. Schlechte Barrierefreiheit kann Kaufabbrüche, Supportaufwand, Reputationsschäden und Ausschluss ganzer Nutzergruppen verursachen.

Gerade bei Shops und digitalen Abschlussprozessen ist Barrierefreiheit auch ein Conversion- und Qualitätsfaktor. Wenn Nutzer ein Formular nicht bedienen, Fehlermeldungen nicht verstehen oder Zahlungsstrecken nicht per Tastatur nutzbar sind, verliert das Angebot messbar an Leistung.

Ein weiteres Risiko ist Zeitdruck. Barrierefreiheit lässt sich bei komplexen Websites nur begrenzt am Ende überstülpen. Wenn Komponenten, Farben, Formulare oder Redaktionsprozesse ungeeignet aufgebaut sind, wird eine Korrektur aufwendiger als eine frühzeitige Integration.

Hinzu kommt die Dokumentationsfrage. Unternehmen sollten nachvollziehen können, welche Anforderungen geprüft wurden, welche Maßnahmen umgesetzt sind und welche offenen Punkte fachlich oder rechtlich bewertet werden müssen. Das hilft nicht nur im Streitfall, sondern auch bei Wartung, Relaunch und laufender Weiterentwicklung.

Wie sollten Unternehmen vorgehen?

Sinnvoll ist eine gestufte Prüfung: Zuerst klären, ob das Angebot rechtlich betroffen sein kann. Danach technische und redaktionelle Barrieren identifizieren. Anschließend werden Maßnahmen priorisiert, umgesetzt und getestet. Dabei sollten Design, Entwicklung, Redaktion und Datenschutz zusammen betrachtet werden.

Eine Umsetzung der Barrierefreiheit ist kein reines Plugin-Thema. Viele Anforderungen sitzen in Templates, Komponenten, Formularen, Kontrasten, Content-Struktur und Prozessen. Offizielle Grundlagen bieten das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bei gesetze-im-internet.de, das BMAS zum BFSG und die EU-Richtlinie 2019/882.

Für einen realistischen Projektplan werden kritische Nutzerwege zuerst geprüft: Navigation, Suche, Produkt- oder Leistungsseiten, Formulare, Warenkorb, Login und Kontaktwege. Danach lassen sich Maßnahmen nach Risiko und Wirkung sortieren, statt alles gleichzeitig anzugehen.

Für Website-Betreiber ist die wichtigste praktische Konsequenz: Betroffenheit, Standard, Umsetzung und Tests gehören zusammen. Ein Audit ohne Umsetzung bleibt folgenlos, eine Umsetzung ohne Test bleibt unsicher und eine technische Korrektur ohne redaktionelle Pflege kann schnell wieder neue Barrieren erzeugen.

Bei rechtlichen Detailfragen sollten Unternehmen anwaltliche Beratung einbeziehen. Die technische Website-Prüfung kann aufzeigen, welche Barrieren bestehen und wie sie behoben werden können, ersetzt aber keine verbindliche Auslegung des BFSG im Einzelfall.

Für die Kommunikation im Projekt ist diese Trennung wichtig. Die technische Umsetzung kann Standards wie WCAG, Komponentenqualität und Testbarkeit adressieren. Die rechtliche Bewertung klärt, welche Pflichten, Ausnahmen und Nachweise für das konkrete Unternehmen gelten.

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